EStG 1988: § 4 Abs 4 (§ 16 Abs 1)
VwGH 22. 5. 2014, 2010/15/0211
Zahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aufgrund einer Inanspruchnahme als Haftender für Abgabenschulden und Sozialversicherungsbeiträge können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten Berücksichtigung finden (sofern nicht eine private - außersteuerliche - Verhaltenskomponente das Band zur beruflichen Veranlassung durchschneidet, vgl VwGH 30. 5. 2001, 95/13/0288, sowie zuletzt VwGH 26. 6. 2013, 2009/13/0071). Auch wenn die Zahlungen aus der Geschäftsführerhaftung nur als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG geltend gemacht wurden, ist von Amts wegen zu prüfen, ob diese gegebenenfalls Betriebsausgaben bzw Werbungskosten sein können.