Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den steuerlichen Konsequenzen der Beendigung einer Gruppenmitgliedschaft durch Erklärung und Liquidation. Da die Liquidationsbesteuerung nach § 19 KStG andere Ziele als die Gruppenbesteuerung nach § 9 KStG verfolgt, kann es bei einem Aufeinandertreffen der beiden Regelungen zu Unklarheiten kommen. Im Rahmen dieses Artikels sollen Unklarheiten aufgezeigt und Lösungsvorschläge unterbreitet werden.