(Jirousek, SWI 7/2014, S. 298)
Am 28. 5. 2014 wurde das BBG 2014 vom Bundesrat genehmigt. Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die eingeforderten Ausnahmeregelungen von der allgemeinen Notifikationspflicht gegenüber den Steuerpflichtigen betreffend ausländische Amtshilfeersuchen und andererseits auf ausdrückliche Regelungen betreffend sog "Gruppenanfragen", die eine näher definierte Gruppe von Steuerpflichtigen zum Gegenstand haben.