Im Urteil DMC hat der EuGH erstmals die Kapitalverkehrsfreiheit bei einer nationalen Entstrickungsbesteuerungsregelung für einschlägig erachtet. Fraglich ist daher, inwiefern nun bei den österreichischen Entstrickungsbesteuerungsregelungen Änderungen in Hinblick auf Drittstaatssachverhalte notwendig sind.