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UFS: Treuhandvereinbarungen für Zwecke des § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG auch bei zivilrechtlichem Formmangel zu berücksichtigen

ArtikelrundschauKörperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineÖStZ 2014/656ÖStZ 2014, 407 Heft 15 und 16 v. 12.8.2014

(Wurm, GES 5/2014, S. 264)

Bei Beurteilung der Voraussetzungen des Verzichts auf Anteilsgewährung gem § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG sei auch eine aufgrund nicht eingehaltener Formvorschriften zivilrechtlich unwirksame Treuhandvereinbarung zu beachten, sofern die Vertragsparteien das wirtschaftliche Ergebnis der Treuhandvereinbarung eintreten und bestehen lassen wollten.

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