(Renner, SWK 16/2014, S. 730)
Das BMF habe mit Erlass vom 14. 5. 2014, BMF-010203/0140-VI/6/2014, jenes durch den Wartungserlass 2013 aufgestellte Erfordernis eines "kleinen Vereinsfests", dass dieses "ausschließlich von den Vereinsmitgliedern getragen werden darf", hinsichtlich der Durchführung der Verpflegung und der Erbringung von Unterhaltungsdarbietungen näher präzisiert.