(Beiser, SWK 17/2014, S. 798)
Das BFG bejahe im Erkenntnis vom 28. 2. 2014, RV/2100756/2012, die Umsatzsteuerpflicht eines Entgelts für die Übergabe einer Patientenkartei an den Ordinationsnachfolger. Diese Auffassung entspreche nicht der Rechtslage. Die Weitergabe von Informationen über Patienten zwischen Ärzten zum Zweck einer Heilbehandlung sei umsatzsteuerfrei.