(Beiser, SWK 16/2014, S. 747)
Stellen Arbeitgeber im Saisongewerbe ihren Arbeitnehmern Wohnraum (Zimmer, Appartement, Wohnungen) nahe dem Arbeitsort zur Verfügung, stelle sich die Frage, ob der Vorsteuerabzug für die selbst errichteten oder gemieteten Wohnräume zu gewähren sei.