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Wohnungen für Arbeitnehmer im Saisongewerbe

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageÖStZ 2014/629ÖStZ 2014, 404 Heft 15 und 16 v. 12.8.2014

(Beiser, SWK 16/2014, S. 747)

Stellen Arbeitgeber im Saisongewerbe ihren Arbeitnehmern Wohnraum (Zimmer, Appartement, Wohnungen) nahe dem Arbeitsort zur Verfügung, stelle sich die Frage, ob der Vorsteuerabzug für die selbst errichteten oder gemieteten Wohnräume zu gewähren sei.

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