(Pfeiffer, ÖStZ 2014/455, S. 303)
Bildungsleistungen seien unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit. Durch das Zusammenspiel zwischen DurchführungsVO und MwSt-RL komme bestimmten Aus- und Fortbildungsleistungen befreiungswürdiger Charakter zu, sofern der Anwendungsbereich der Befreiungsbestimmung der MwSt-RL erfüllt ist. Der Autor untersucht dieses Zusammenspiel im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des EuGH und VwGH.