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Haftung des faktischen Geschäftsführers auch für Zeiträume vor Inkrafttreten des § 9a BAO?

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Verwaltungsverfahren, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2014/624ÖStZ 2014, 403 Heft 15 und 16 v. 12.8.2014

(Ludwig, BFGjournal 6/2014, 247)

Habe ein faktischer Geschäftsführer bereits vor dem 1. 1. 2013 tatsächlich die Geschäfte einer Gesellschaft geführt, diese auch 2013 weiterhin wahrgenommen und sind die Abgaben durch sei-

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