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Unanwendbarkeit des Glücksspielrechts?

ArtikelrundschauAllgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 2014/607ÖStZ 2014, 402 Heft 15 und 16 v. 12.8.2014

(Zankl, ecolex 6/2014, S. 509)

Der OGH halte die monopolrelevanten Bestimmungen des GSpG sowie § 168 StGB für unanwendbar, soweit die Werbung des Monopolisten bzw Konzessionärs nicht den strengen Voraussetzungen entspricht, die eingehalten werden müssen, damit das Monopol gemeinschaftsrechtskonform sei.

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