(Knechtl, SWK 10/2014, S. 499)
Mit dem AbgÄG 2014 wurde der Ansatz von langfristigen Rückstellungen in der Steuerbilanz geändert. Die bisherige pauschale Abzinsung wurde durch eine laufzeitabhängige Abzinsung mit einem vorgegebenen Zinssatz ersetzt. Damit sollen Ungleichbehandlungen von eher kurzen und sehr langen Rückstellungen vermieden werden.