(Lachmayer, RdW 4/2014, S. 230)
Mit dem AbgÄG 2014 sei die Firmenwertabschreibung innerhalb der Gruppenbesteuerung für ab dem 1. 3. 2014 erworbene Beteiligungskörperschaften abgeschafft worden. Für vor diesem Zeitpunkt erworbene Beteiligungen könnten nach Maßgabe einer Übergangsbestimmung bereits begonnene Abschreibungsfünfzehntel weiterlaufen. Die Änderungen werden im Beitrag erläutert.