(Schmieder/Singer, SWK 11/2014, S. 545)
Durch die Bestätigung der Verurteilung des früheren Libro-Managements wegen Untreue stelle der OGH klar, dass auch im Konzernverbund die AG ein eigenständiges Rechtssubjekt mit einem eigenständigen Vermögensinteresse bleibe. Eine Ausschüttung an die Muttergesellschaft, die gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstößt, begründe ein erhebliches Untreuerisiko, auch wenn sie auf deren Weisung oder mit deren Zustimmung erfolge.