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Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bildungsleistungen

Steuerrecht aktuellDr. Sebastian Pfeiffer, LL.M.ÖStZ 2014/455ÖStZ 2014, 303 Heft 12 v. 20.6.2014

Bildungsleistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit. Durch das Zusammenspiel zwischen DurchführungsVO und MwSt-RL kommt bestimmten Aus- und Fortbildungsleistungen befreiungswürdiger Charakter zu, sofern der Anwendungsbereich der Befreiungsbestimmung der MwSt-RL erfüllt ist. Dieser Beitrag untersucht das Zusammenspiel zwischen den Normen der MwSt-RL und der DurchführungsVO im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des EuGH und VwGH.

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