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Finanzstrafgesetznovelle 2014 - Regierungsvorlage

Info aktuellGesetzgebungÖStZ 2014/446ÖStZ 2014, 293 Heft 12 v. 20.6.2014

Durch die geplanten Änderungen des § 29 Abs 3 und Abs 6 FinStrG soll es ab 1. Oktober 2014 zu einer "Verteuerung" der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte unter dem Druck einer bereits aktuell drohenden Entdeckung und dem Entfall der Möglichkeit einer wiederholten Selbstanzeige kommen:

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