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Die Firmenwertabschreibung als selektive Beihilfe?** Der Autor hat sich mit den hier behandelten Rechtsfragen auch im Rahmen eines Rechtsgutachtens auseinandergesetzt.

Internationales SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Dr. h.c. Michael LangÖStZ 2014/445ÖStZ 2014, 277 Heft 11 v. 2.6.2014

Der Gesetzgeber hat die bisher in § 9 Abs 7 KStG geregelte Firmenwertabschreibung für die Zukunft - von Übergangsvorschriften abgesehen - beseitigt. Das vom VwGH eingeleitete Vorabentscheidungsverfahren hat die Frage aufkommen lassen, ob in der Vergangenheit geltend gemachte Firmenwertabschreibungen rückgängig zu machen sind. Erweist sich die Firmenwertabschreibung als - der Kommission nicht notifizierte und daher von ihr auch nicht genehmigte - Beihilfe, kommt nämlich in allen noch offenen Fällen das Durchführungsverbot zum Tragen. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob die Firmenwertabschreibung tatsächlich als Beihilfe einzuordnen ist.

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