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Unterschiedliche Bemessungsgrundlagen bei Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühren

Steuerrecht aktuellDr. Karl-Werner FellnerÖStZ 2014/407ÖStZ 2014, 268 Heft 11 v. 2.6.2014

Durch die Grundbuchsgebührennovelle ist es mit Wirkung vom 1. 1. 2013 zur Entkoppelung von Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühren gekommen. Durch die ab 1. 6. 2014 wirksame Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes sollte sowohl für die Grunderwerbsteuer als auch für die gerichtliche Eintragungsgebühr (wieder) dieselbe Bemessungsgrundlage gelten.11RV, 101 BlgNR 25. GP . Dieses Vorhaben wurde in vielen Bereichen nicht erreicht.

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