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Sind Preisnachlässe von dritter Seite an Arbeitnehmer steuerpflichtiger Arbeitslohn?

ArtikelrundschauNichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenÖStZ 2014/401ÖStZ 2014, 254 Heft 10 v. 16.5.2014

(Beiser, SWK 7/2014, S. 389)

Die Belegschaft von Unternehmen kann Ziel einer Absatzstrategie anderer Unternehmer sein. Wird die Belegschaft von dritter Seite zu ermäßigten Preisen beliefert, stelle sich die Frage, ob geldwerte Vorteile aus einem Dienstverhältnis vorliegen oder ein marktkonformer Leistungsaustausch mit Dritten.

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