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Differenzierung von kleinen und großen Vereinsfesten

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2014/361ÖStZ 2014, 237 Heft 10 v. 16.5.2014

Grundvoraussetzung für ein kleines Vereinsfest ist, dass dieses ausschließlich von den Vereinsmitgliedern getragen wird. In Rz 306 VereinsR 2001 werden die Umstände näher dargestellt, die vorliegen müssen, damit ein Vereinsfest ausschließlich von den Vereinsmitgliedern getragen wird.

Ergänzend dazu sollen die Durchführung der Verpflegung und die Erbringung von Unterhaltungsdarbietungen näher präzisiert werden.

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