(Mair, taxlex 3/2013, S. 104)
Seit 1. 1. 2013 unterliege nicht mehr nur der entgeltliche Aufenthalt in einem Beherbergungsbetrieb, sondern auch die Beherbergung in einer Privatunterkunft der Wiener Ortstaxe. Welche Arten der entgeltlichen Zurverfügungstellung von Wohnraum nunmehr ortstaxenpflichtig sind - insb ob auch die reine Vermietungstätigkeit darunter fällt -, ist Gegenstand des Beitrags.