vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Gemeinde als Mitglied einer Kostengemeinschaft

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageÖStZ 2013/374ÖStZ 2013, 216 Heft 9 v. 8.5.2013

(Albrecher, SWK 9/2013, S. 498)

Leistungen, die von ausgegliederten Rechtsträgern des Privatrechts erbracht werden, sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig; Gemeinden sind im hoheitlichen Bereich jedoch nicht vorsteuerabzugsberechtigt, was die erhoffte Kosteneinsparung wieder leicht zunichtemachen kann. Einen Ausweg biete die Bildung einer Kostengemeinschaft ohne Unternehmereigenschaft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!