(Albrecher, SWK 9/2013, S. 498)
Leistungen, die von ausgegliederten Rechtsträgern des Privatrechts erbracht werden, sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig; Gemeinden sind im hoheitlichen Bereich jedoch nicht vorsteuerabzugsberechtigt, was die erhoffte Kosteneinsparung wieder leicht zunichtemachen kann. Einen Ausweg biete die Bildung einer Kostengemeinschaft ohne Unternehmereigenschaft.