(Varro, ecolex 3/2013, S. 273)
Sowohl das Steuerabkommen als auch die neuen Regelungen des DBA sollen per 1. 1. 2014 in Kraft treten. Der Autor stellt das Steuerabkommen vor und geht vor allem auf das Schicksal von (Treuhand)Stiftungen ein. Im Ergebnis begrüßt er insb die Anerkennung von intransparenten Vermögensstrukturen sowie die Einführung des Informationsaustausches und der Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steuern.