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Auflösungsabgabe: Sonderfall Befristung

ArtikelrundschauNichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenÖStZ 2013/327ÖStZ 2013, 178 Heft 8 v. 24.4.2013

(Maska/ Schramel, taxlex 2/2013, S. 78)

In der Jänner-Ausgabe der taxlex wurde über die ab 1. 1. 2013 vom Arbeitgeber zu entrichtende Auflösungsabgabe bei Beendigung eines arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses berichtet. Daran anschließend wird in diesem Artikel der Sonderfall der Befristung näher behandelt, denn nicht jede Beendigung eines befristeten Dienstverhältnisses führt zur Verpflichtung, die Auflösungsabgabe zu entrichten.

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