(Krassnig, SWK 6/2013, S. 345)
Der Neuregelung der Gastgewerbepauschalierung sind ein Judikat des UFS Innsbruck und ein Erkenntnis des VfGH vorausgegangen, die in der bisherigen Regelung eine unionsrechtswidrige staatliche Beihilfe erkannten bzw diese als gleichheitswidrig ansahen. Der Autor vergleicht anhand konkreter Beispiel die alte und die neue Rechtslage und unterzieht diese einer kritischen Würdigung.