UStG 1994: Art 7
VwGH 20. 12. 2012, 2009/15/0146
Wie der Nachweis einer Warenbewegung ins übrige Gemeinschaftsgebiet zu führen ist, um die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nach Art 7 UStG zu erlangen, ist in der VO BGBl 1996/401 geregelt. Nicht nur für den dort vorgesehenen Buchnachweis (vgl VwGH 2. 9. 2009, 2005/15/0031), sondern auch für den Nachweis der Beförderung oder Versendung genügt es, dass die Mehrwertsteuerbefreiung zu gewähren ist, wenn die materiellen Anforderungen erfüllt sind, selbst wenn der StPfl bestimmten formellen Anforderungen nicht genügt hat. Anders verhielte es sich nur (vgl das Urteil des EuGH 27. 9. 2007, C-146/05 , Albert Collee, RN 31), wenn der Verstoß gegen die formellen Anforderungen den sicheren Nachweis verhinderte, dass die materiellen Anforderungen erfüllt wurden. Ob der Nachweis der Beförderung erbracht ist, ist eine Frage der - vom VwGH nur auf ihre Schlüssigkeit zu prüfenden - Beweiswürdigung (Abweisung der Amtsbeschwerde).