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Einheitswerte als Bemessungsgrundlage verfassungswidrig - eine logische Konsequenz

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGÖStZ 2013/291ÖStZ 2013, 163 Heft 7 v. 5.4.2013

(Merzo/Vondrak, ecolex 2/2013, S. 165)

Die Bemessung der Steuerschuld von Einheitswerten wurde nun auch im Grunderwerbsteuerrecht als verfassungswidrig erachtet. Es gelte nun, eine verwaltungsökonomische und sachliche Bemessungsgrundlage zu finden. Die Autoren schlagen vor, auf den letzten Kaufpreis als Äquivalent des gemeinen Werts abzustellen und eine Indexierung vorzunehmen.

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