(Fellner, SWK 6/2013, S. 366)
Mit 1. StabG 2012 wurde die nächste Hauptfeststellung der Einheitswerte für wirt Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens mit 1. 1. 2014 festgelegt und mit AbgÄG 2012 das BewG insb zur Vorbereitung für diese HF geändert. Die parlamentarische Entschließung vom 13. 11. 2012, welche eine steuerliche Begünstigung für in trockenen Regionen im Osten Österreichs gelegene - oftmals große - Betriebe vorsieht, werfe verschiedene Fragen auf.