(Knaus, eastlex 2/2013, S. 16)
Am 10. 12. 2012 wurden zahlreiche ertragsteuerliche Bestimmungen geändert. Die Begründungen seien unterschiedlich, doch vielfach auch budgetär motiviert. Neben der Beschränkung der Verlustverwertung sei vor allem eine steuerliche Ausgabenpauschalierung für Gesellschaften hervorzuheben.