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LStR-Wartungserlass 2012

Steuerrecht aktuellMag. Elisabeth WeigandÖStZ 2013/257ÖStZ 2013, 149 Heft 7 v. 5.4.2013

Im Rahmen der laufenden Wartung 2012 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002) wurden die gesetzlichen Änderungen des Abgabenänderungsgesetzes 2012, des Budgetbegleitgesetzes 2012, des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 und die geänderten Sachbezugswerteverordnungen (BGBl II 2012/366, BGBl II 2012/396) sowie wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen und Aussagen des Salzburger Steuerdialoges 2012 eingearbeitet.11Die LStR 2002 idF dieses Wartungserlasses 2012 vom 20. 12. 2012, BMF-010222/0142-VI/7/2012, sind bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle insoweit anzuwenden, als nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen, Verordnungen oder günstigeren Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien Gültigkeit haben. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gem § 303 BAO dar. 22Zweifelsfragen aus dem Salzburger Steuerdialog, die lediglich beispielhafter Natur sind und nicht allgemeine Aussagen beinhalten, wurden insoweit in den Anhang 5 der LStR 2002 (Beispielsammlung) übernommen, als sie über den konkreten Einzelfall hinaus von Interesse sein können. Bei mehreren Beispielen zur gleichen Randzahl wurde das jeweils jüngste Beispiel vorangestellt.

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