Die Ausschüttungsfiktion sei ein brisantes Thema bei Umwandlungen. Ziele der jüngsten Änderung seien eine Systemumstellung hin zu einer von unternehmensrechtlichen Werten losgelösten Ermittlung der Bemessungsgrundlage und somit die Eliminierung von aus Sicht des Fiskus unerwünschten Gestaltungsmöglichkeiten. Der Autor durchleuchtet die Neuregelung und stellt die Unterschiede zur bisherigen Rechtslage dar.