§ 6 Z 4 letzter Satz EStG idF AbgÄG 2012 sieht eine gesetzliche Klarstellung für die einkommensteuerliche Erfassung privater Veräußerungsvorgänge bei aus dem Betriebsvermögen entnommenem Kapitalvermögen vor. Die Neuregelung schließe eine Doppelverwertung stiller Lasten nicht aus und erfordere daher weitere legistische Anpassungen im EStG.