Im Rahmen des neuen Tatbestands der privaten Grundstücksveräußerung und der damit zusammenhängenden Probleme werden die Rechtsnormen laufend geändert. Damit seien aber auch bestimmte Fragen, die das BMF vorab beantwortet hat, im Lichte des AbgÄG 2012 neu zu beurteilen und würden auch zu abweichenden Ergebnissen führen.