(Heber, GES 1/2013, S. 23)
Bei der Leistungserbringung eines Gesellschafters an seine Gesellschaft komme es vor, dass die Gegenleistung der Gesellschaft in einer Gewinnausschüttung an den Gesellschafter bestehe, die nicht seinem Beteiligungsverhältnis entspreche. Die Autorin untersucht, ob alineare Gewinnausschüttungen als Entgelt iSd Art 2 MwSt-RL qualifiziert werden können.