(Heber, ÖStZ 2013/8, S. 17)
Der Vorsteuerabzug sei durch eine Vielzahl von Faktoren geprägt, die auch Indikator für die Zulässigkeit einer Korrektur des Vorsteuerabzugs bei späterer Änderung der Verhältnisse sei. Aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben bedürfe es einer genaueren Überprüfung, ob die Voraussetzungen des UStG mit jenen der MwSt-RL in Einklang stehen bzw gebracht werden können.