(Binder, taxlex 1/2013, S. 11)
Als man vor über zehn Jahren mit dem Budgetbegleitgesetz 2001 die strengen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Ort der Buchführung in § 131 und § 132 BAO neu regelte, sei vorausgesetzt worden, dass der Standard der Prüfbarkeit nicht sinkt. Diese Annahme wird im Beitrag näher untersucht.