(Summersberger, taxlex 1/2013, S. 7)
Ausgehend vom Sachverhalt, dass ein Bauunternehmen mit Sitz in der Schweiz in Vorarlberg auf Baustellen tätig ist, wird der Frage nachgegangen, welche zoll- und einfuhrumsatzsteuerlichen Risiken bestehen, wenn Baumaschinen vorübergehend im Zollgebiet benützt werden.