(Schrottmeyer/Plückhahn, SWK 3/2013, S. 135)
Neben "Klarstellungen" habe das AbgÄG 2012 eine erfreuliche legistische Absicherung der Verwaltungs- und Judikaturpraxis hinsichtlich der Selbstanzeigen durch Umsatzsteuerjahreserklärungen für die Voranmeldungszeiträume gebracht. Die Autoren stellen sowohl die Konsequenzen der "Klarstellungen" als auch die Reichweite der Neuregelung für die Umsatzsteuerjahreserklärung als Selbstanzeige dar.