(Fellner, SWK 2/2013, S. 95)
Im Erk vom 27. 9. 2012, 2012/16/0090, gelangte der VwGH zu der Auffassung, dass bei von den Zollämtern zu erhebenden Abgaben die Festsetzung jeglicher Abgabenerhöhung unzulässig sei. Der Umstand, dass in den Gesetzesmaterialien auf § 108 ZollR-DG insgesamt verwiesen wird, könne der Auslegung des VwGH nicht entgegengehalten werden, weil den Materialien keine normative Kraft zukomme.