(Ludwig, FJ 1/2013, S. 1)
Ziel der Besteuerung von Konzernmitgliedern sei es, eine Gewinnabgrenzung vorzunehmen, wie sie auch zwischen fremden Dritten vorgenommen worden wäre (dealing at arm's length-principle). Ludwig bietet einen Überblick über die steuerliche Vorgangsweise iZm der Ermittlung und Überprüfung von Verrechnungspreisen.