(Knaus, eastlex 1/2013, S. 16)
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Am 10. 12. 2012 wurden zahlreiche ertragsteuerliche Bestimmungen geändert. Die Begründungen seien unterschiedlich, doch vielfach auch budgetär motiviert. Neben der Beschränkung der Verlustverwertung sei vor allem eine steuerliche Ausgabenpauschalierung für Gesellschaften hervorzuheben. Die Änderungen sind am 1. 1. 2013 in Kraft getreten.