(Rosenberger/Loidl/Moshammer, SWK 3/2013, S. 109)
Die konzerninterne Auslagerung von Produktionsschritten auf verbundene Lohn- oder Auftragsfertiger im Ausland werde im Regelfall von betriebswirtschaftlichen Überlegungen bestimmt. Aus einer solchen Vertragsbeziehung ergeben sich auch wesentliche Konsequenzen für die Verrechnungspreisfestsetzung zwischen den betroffenen verbundenen Gesellschaften.