(Trattler, taxlex 12/2012, S. 538)
Ist der Arbeitgeber aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr in der Lage, die Gehälter bzw Löhne seiner Arbeitnehmer zu bezahlen, so werden diese Forderungen unter bestimmten Voraussetzungen vom Insolvenz-Entgelt-Fonds übernommen.