(Schuster, SWK 36/2012, S. 1516)
Es sei nicht leicht, anlässlich von Geschenken ein betriebliches/berufliches Interesse darzutun. Die Möglichkeit, diesen Nachweis zu führen, solle aber offenbleiben, ohne dass die Abzugsfähigkeit kategorisch abgelehnt wird. Eine mögliche Lösung sei, die pauschale Hälftelösung, wie bei Bewirtungsspesen, auf Gelegenheitsgeschenke im außerbetrieblichen Bereich auszuweiten.