(Isola/Seidl/Sprajc, ZIK 2012/299, S. 214)
Der Begriff der Zahlungsunfähigkeit spiele in einer Vielzahl von Gesetzen und Verfahrensarten eine maßgebliche Rolle, er sei tatbestandliche Voraussetzung für die Ableitung mitunter gravierender Rechtsfolgen. Deshalb sei es im Sinne der Rechtsunterworfenen, eine eindeutige und möglichst einfache Bestimmung dieses Begriffs zu ermöglichen.