(Langheinrich/Ryda, FJ 12/2012, S. 377)
Nach einleitenden Ausführungen, was unter dem Begriff der "Rechtskraft" zu verstehen ist, befassen sich die Autoren mit dem Grundsatz "ne bis in idem", dem Begriff "res iudicata" und der Identität der Sache. Abschließend werden die Folgen des Eintritts der Rechtskraft und die deren Durchbrechung erörtert.