(Steiner, JEV 4/2012, S. 129)
Spätestens seit 1. 8. 2008 gibt es kein Abkommen zwischen Österreich und Deutschland auf dem Gebiet der Erbschaftsteuern mehr, weshalb die allgemeinen Regeln des deutschen Erbschaftsteuergesetzes entscheiden, in welchen Fällen auf das Vermögen österr Staatsangehöriger Erbschaft- oder Schenkungsteuer in Deutschland erhoben wird.