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Beschränkte Steuerpflicht: indirekt erfasste Einkünfte

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2013/93ÖStZ 2013, 59 Heft 3 v. 12.2.2013

(Rosenberger/Loidl/Moshammer, SWK 34/2012, S. 1483)

Für die in § 98 EStG angeführten Tatbestände der beschränkten Steuerpflicht sind verschiedene Formen der Steuererhebung vorgesehen. Die Autoren beschäftigen sich mit der besonderen indirekten Besteuerung von wirtschaftlich "miterfassten" Einkünften iSd § 98 Abs 1 Z 4 letzter Satz EStG.

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