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Grunderwerbsteuer - Selbstberechnung und Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter ab 2013

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2013/72ÖStZ 2013, 42 Heft 3 v. 12.2.2013

Im Hinblick auf die ab 2013 zwingend elektronische Grunderwerbsteuererklärung durch Parteienvertreter (abgesehen von bestimmten steuerfreien Erwerben) und die Entkoppelung der Grundbuchseintragungsgebühr (siehe ÖStZ 2012/808) wurden die Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG und gemäß §§ 10, 10a KVG überarbeitet:

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