Im Hinblick auf die ab 2013 zwingend elektronische Grunderwerbsteuererklärung durch Parteienvertreter (abgesehen von bestimmten steuerfreien Erwerben) und die Entkoppelung der Grundbuchseintragungsgebühr (siehe ÖStZ 2012/808) wurden die Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG und gemäß §§ 10, 10a KVG überarbeitet: