KommStG 1998: § 5 Abs 1 und Abs 2 EStG 1988: § 25 Abs 1 und § 3 Abs 1 Z 21
VwGH 19. 9. 2013, 2013/15/0183
Werden Mitarbeitern und deren Angehörigen eines Unternehmens (einer BergbahnenAG) gegen einen geringen Betrag ÖBB-Fahrausweise zur Verfügung gestellt, handelt es sich dabei um Einkünfte aus dem Dienstverhältnis nach § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG, die demnach gem § 5 Abs 1 KommStG 1993 in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Kommunalsteuer einzubeziehen sind. Die Fahrbegünstigung im Rahmen der Beförderung durch ein anderes Beförderungsunternehmen (ÖBB) hatte ihre Wurzel im Dienstverhältnis und ist im weitesten Sinn als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Dienstnehmers zu beurteilen.